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   OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13   

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https://dejure.org/2014,25965
OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13 (https://dejure.org/2014,25965)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2 B 422/13 (https://dejure.org/2014,25965)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2 B 422/13 (https://dejure.org/2014,25965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; SchulG § 23 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Anordnungsgrunds in Verfahren der vorläufigen Regelung des Schülerbeförderungs- und Kostenerstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 123 VwGO; § 23 Abs. 3 SchulG
    Kosten; Schülerbeförderung; Anordnungsgrund

  • rechtsportal.de

    SchulG § 23 Abs. 3
    Ausgestaltung des Anordnungsgrunds in Verfahren der vorläufigen Regelung des Schülerbeförderungs- und Kostenerstattungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13
    Insoweit bestehen, wie auch die Antragsteller nicht in Abrede stellen und sich im Übrigen aus den von ihnen vorgelegten Fahrplänen ergibt, für den Antragsteller zu 1 zumutbare Beförderungsbedingen (vgl. hierzu grundlegend: Senatsbeschl. v. 16. April 2009, SächsVBl. 2009, 171 ff., seither st. Rspr.).

    Wegen dieser Wahlmöglichkeit haben Eltern und Schüler keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Beförderung, d. h. ein bestimmtes Beförderungsmittel (vgl. Senatsbeschl. v. 16. April 2009 a. a. O., 174).

  • OVG Sachsen, 21.06.2013 - 2 B 359/12

    Zeitliche Begrenzung des Anordnungsgrunds für das Begehren eines den

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob ein Anordnungsgrund besteht, ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 - 2 B 359/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Grundschule,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13
    Die Sachbedeutung des Verfahrens für die Antragsteller bestimmt sich nach den im Schuljahr 2013/2014 anfallenden Kosten für die Beförderung des Antragstellers zu 1 mit - wie von den Antragstellern beantragt - öffentlichen Verkehrsmitteln (vgl. Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Januar 2014 - 2 E 93/13 - und vom 12. Juni 2014 - 2 B 479/13 - st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 02.12.2014 - 2 A 281/13

    Schulrecht, Lernmittelfreiheit, Taschenrechner, Austattung, öffentlich-rechtliche

    Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob ein Anordnungsgrund besteht, ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 - 2 B 359/12 -, juris Rn. 11 m. w. N. und v. 25. Juni 2014, LKV 2014, 519).
  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 2 B 183/17

    Ruhen der Schulpflicht, Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des

    Ob sie und damit ein Anordnungsgrund gegeben sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls maßgeblich nach den materiellen Voraussetzungen des - ansonsten gefährdeten - Anordnungsanspruchs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69, 77; Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 - 2 B 359/12 -, juris Rn. 11 und v. 25. Juni 2014, LKV 2014, 519; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 81; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufigerer Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 108, 127, 129, 135).
  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14

    Zum Beförderungsanspruch eines Integrationsschülers

    Eine Halbierung dieses Betrags ist nicht angezeigt, weil die von der Antragstellerin begehrte Regelung die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juni 2014, LKV 2014, 519).
  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 B 135/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Rechtsschutz des unterlegenen Beamtenbewerbers

    Entstehen ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht (mehr) in der Lage wäre, besteht ein Anordnungsgrund (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juni 2014, LKV 2014, 519 f. Rn. 6 und v. 21. Juni 2013 - 2 B 359/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
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